Neurologie

Das Fachgebiet der Neurologie umfasst die Erkennung und Behandlung von Erkrankungen des Gehirns, der Sinnesorgane, des Rückenmarks, der Nervenwurzeln sowie der peripheren Nerven. Auch Muskelerkrankungen fallen zum Teil in das Fachgebiet der Neurologie, da Muskeln und Nerven eine Einheit bilden. FachärztInnen für Neurologie beschäftigen sich mit Erkrankungen der blutversorgenden Gefäße des Nervenssystems, mit Erkrankungen der Hirnhäute aber auch des Immun- und Hormonsystems soweit diese das Nervensystem betreffen.

FOLGENDE SYMPTOME KÖNNEN UNTER ANDEREM AUF EINE NEUROLOGISCHE ERKRANKUNG HINWEISEN UND SIE SOLLTEN SICH IN FACHÄRZTLICHE BEHANDLUNG BEGEBEN:

  • Schwächegefühle und Lähmungen von Gliedmaßen oder größeren Körperpartien
  • Taubheitsgefühle und Missempfindungen
  • Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen
  • Gangstörungen
  • Schwindel
  • Sehstörungen, Störungen der Sehschärfe, Doppelbilder
  • Bewusstlosigkeit oder Veränderungen des Bewusstseins
  • epileptische Anfälle
  • Veränderungen des Muskeltonus mit Muskelschwäche oder Steifigkeit von Muskeln oder Muskelzucken
  • Bewegungsstörungen mit Einschränkungen der Beweglichkeit oder Überbeweglichkeit
  • Zittern einzelner Gliedmaßen, des ganzen Körpers oder des Kopfes
  • Kopf- und Gesichtsschmerzen
  • Schmerzen im Bereich einzelner Gliedmaßen oder des Rumpfes
  • Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen
  • andere neuropsychologische Symptome wie Veränderungen der Wahrnehmung, der räumlichen Orientierung, der Handlungsplanung und Verhaltenskontrolle
  • Veränderungen der Sprache, des Sprechens, des Sprachverständnisses
  • Veränderungen der Aussprache, der Deutlichkeit des Sprechens oder der Stimmmelodie sowie Veränderungen des Schluckaktes
  • bestimmte Formen von Blasenstörungen

Die medizinischen Fachgebiete „Neurologie“ und „Psychiatrie und Psychotherapie“ waren in Deutschland lange zusammengefasst als „Nervenheilkunde“. Inzwischen handelt es sich um zwei eigenständige Fächer. Im Klinikbereich sind heute beide Fächer selbständig vertreten. Im Bereich der niedergelassenen ÄrztInnen gibt es aber glücklicherweise noch zahlreiche nervenärztliche Praxen. FachärztInnen für Psychiatrie und zugleich Neurologie werden in Deutschland als „NervenärztInnen“ bezeichnet. Sie repräsentieren beide Fachgebiete, behandeln sowohl neurologische als auch psychiatrische PatientInnen und berücksichtigen insbesondere den Aspekt, dass viele organische Nervenkrankheiten mit psychischen Störungen einhergehen bzw. dass vielen psychischen Störungen eine organische Grundkrankheit zugrunde liegen kann.

Dies bedeutet auch, dass NeurologInnen eng mit RadiologInnen und NeuroradiologInnen, die sich mit der „Bildgebung“ neurologischer Krankheiten befassen, NeuropathologInnen, die sich u.a. mit der Diagnostik von Gewebeproben beschäftigen, sowie FachärztInnen zahlreicher internistischer Fächer wie beispielsweise der Rheumatologie, der Endokrinologie, der Gastroenterologie, der Kardiologie sowie Urologie zusammenarbeiten.